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Beschwerdemanagement

Kontakt zu Ansprechpersonen in den Pferdesportverbänden Rheinland und Westfalen

Beschwerden und Meldung von Vorkommnissen

Der Landesverband der Pferdesportvereine in Nordrhein-Westfalen nimmt den Schutz von Mensch und Pferd sehr ernst. Sollten Ihnen Vorkommnisse bekannt werden, die beispielsweise den Verdacht von Verstößen gegen das Tierwohl begründen, finden Sie Ansprechpersonen in den Geschäftsstellen der Pferdesportverbände Rheinland und Westfalen.

Eingehende Meldungen über Vorkommnisse oder Beschwerden werden unmittelbar dem zuständigen Vorstandsmitglied zugeleitet. Die Zuständigkeit ergibt sich aus der Region. Der Vorstand wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Dazu gehört beispielsweise auch die Klärung der Frage, ob Sie ggf. als Zeug*in zur Verfügung stehen. Sie dürfen sich dabei auf das Prinzip der Vertraulichkeit verlassen. Soweit möglich und sofern nicht Rechte Dritter es verhindern, wird der Vorstand Sie über Meilensteine und ggf. den Abschluss des Vorganges informieren.

Abhängig von den vorgetragenen Aspekten wird der Pferdesportverband Westfalen oder Rheinland auch bei anonymen Meldungen überprüfen, ob und in welcher Form er tätig werden kann. Wenn keine Möglichkeit zu Nachfragen besteht und beschwerdeführende Personen nicht für Zeugenaussagen zur Verfügung stehen, sind die entsprechenden Möglichkeiten sehr begrenzt. Vereinsrechtliche Verfahren, die beispielsweise Sanktionen im Rahmen der LPO nach sich ziehen können (Sperren, Disqualifikationen) werden auf der Grundlage anonymer Anzeigen regelmäßig nicht erfolgen können.

Anonymen Meldungen, die den Anstrich von Verleumdung, Denunziation oder Hetze haben, wird nicht nachgegangen.